16 K 5643/02 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-04-17, 16 K 5643/02 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2003-04-17, 16 K 5643/02 F
16 K 5643/02 FSteuergericht17.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 5643/02 F — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2003-04-17
Aktenzeichen: 16 K 5643/02 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0417.16K5643.02F.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Unter Abänderung der Feststellungsbescheide 1996 und 1997 vom 27.11.2001 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 18.9.2002 werden die Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit insges. 5.110.327 DM (1996) und 938.027 DM (1997) sowie die Gewinnanteile der Beteiligten der K GbR mit insges. ./. 3.281 DM (1996) und ./. 243,213 DM (1997) festgestellt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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