Finanzgericht Düsseldorf, 2003-04-08, 3 K 7159/00 E

3 K 7159/00 ESteuergericht08.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 7159/00 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-08

Aktenzeichen: 3 K 7159/00 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0408.3K7159.00E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 26.10.2000 und Änderung des Einkommensteuerbescheids 1999 vom 19.06.2000 wird die Einkommensteuer auf 11.446,80 Euro festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens tragen bis zur mündlichen Verhandlung der Kläger zu

88,96 v.H. und der Beklagte zu 11,04 v.H.; danach trägt der Beklagte die Kosten in vollem Umfang.

Die Revision wird zugelassen.

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