3 K 7159/00 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-04-08, 3 K 7159/00 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2003-04-08, 3 K 7159/00 E
3 K 7159/00 ESteuergericht08.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 7159/00 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-08
Aktenzeichen: 3 K 7159/00 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0408.3K7159.00E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 26.10.2000 und Änderung des Einkommensteuerbescheids 1999 vom 19.06.2000 wird die Einkommensteuer auf 11.446,80 Euro festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens tragen bis zur mündlichen Verhandlung der Kläger zu
88,96 v.H. und der Beklagte zu 11,04 v.H.; danach trägt der Beklagte die Kosten in vollem Umfang.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.