Finanzgericht Düsseldorf, 2003-04-03, 10 K 7775/00 Kg

10 K 7775/00 KgSteuergericht03.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 7775/00 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-03

Aktenzeichen: 10 K 7775/00 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0403.10K7775.00KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 6. Juli 2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom

  1. November 2000 wird hinsichtlich der Aufhebung und Rückforderung des Kindergeldes für die Monate Januar bis einschließlich Juni 1999 in Höhe von 766,94 EUR aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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