13 K 5675/01 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-03-26, 13 K 5675/01 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2003-03-26, 13 K 5675/01 E
13 K 5675/01 ESteuergericht26.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 5675/01 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-26
Aktenzeichen: 13 K 5675/01 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0326.13K5675.01E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerfestsetzung für 1999 wird dahingehend geändert, daß der laufende Gewinn der Klägerin aus selbständiger Arbeit um 1.403 DM gemindert und dementsprechend die Steuer herabgesetzt wird. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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