Finanzgericht Düsseldorf, 2003-03-26, 13 K 5675/01 E

13 K 5675/01 ESteuergericht26.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 5675/01 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-26

Aktenzeichen: 13 K 5675/01 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0326.13K5675.01E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerfestsetzung für 1999 wird dahingehend geändert, daß der laufende Gewinn der Klägerin aus selbständiger Arbeit um 1.403 DM gemindert und dementsprechend die Steuer herabgesetzt wird. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

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