Finanzgericht Düsseldorf, 2003-03-21, 8 K 7102/01 E

8 K 7102/01 ESteuergericht21.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 7102/01 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-21

Aktenzeichen: 8 K 7102/01 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0321.8K7102.01E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Einspruchsentscheidung vom 16.11.2001 wird aufgehoben.

Unter Änderung des Bescheides vom 19.02.2001 wird die Einkommensteuer 1999 auf 8.401,55 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 95 % und der Beklagte zu 5 %.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

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