7 K 2264/00 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-02-19, 7 K 2264/00 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2003-02-19, 7 K 2264/00 E
7 K 2264/00 ESteuergericht19.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 2264/00 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-19
Aktenzeichen: 7 K 2264/00 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0219.7K2264.00E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide 1994 bis 1997 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 16.3.2000 werden aufgehoben und die Einkommensteuer 1994 bis 1997 unter Berücksichtigung von Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von ./. 34.768 DM für 1994, ./. 25.996 DM für 1995, ./. 30.665 DM für 1996 und ./.31.430 DM für 1997 sowie unter Berücksichtigung zusätzlicher dauernder Lasten in Höhe von jeweils 9.000 DM in den Jahren 1995 bis 1997 neu festgesetzt. Die genaue Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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