15 K 8624/99 K•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-01-16, 15 K 8624/99 K
Finanzgericht Düsseldorf, 2003-01-16, 15 K 8624/99 K
15 K 8624/99 KSteuergericht16.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 8624/99 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-16
Aktenzeichen: 15 K 8624/99 K
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0116.15K8624.99K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuervorauszahlungsbescheid 1997 vom 16.12.1998 sowie die Körperschaftsteuerbescheide 1998 vom 27.7.2000 und 1999 vom 27.3.2001 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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