Finanzgericht Düsseldorf, 2002-12-18, 13 K 2376/01 E

13 K 2376/01 ESteuergericht18.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 2376/01 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-18

Aktenzeichen: 13 K 2376/01 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:1218.13K2376.01E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13 Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 1997 vom 03.03.2000 wird mit der Maßgabe geändert, daß der geldwerte Vorteil bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um 149,43 DM niedriger anzusetzen ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Errechnung des geänderten Einkommensteuerbetrages 1997 wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

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