13 K 2376/01 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-12-18, 13 K 2376/01 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-12-18, 13 K 2376/01 E
13 K 2376/01 ESteuergericht18.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 2376/01 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-18
Aktenzeichen: 13 K 2376/01 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:1218.13K2376.01E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13 Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1997 vom 03.03.2000 wird mit der Maßgabe geändert, daß der geldwerte Vorteil bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um 149,43 DM niedriger anzusetzen ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Errechnung des geänderten Einkommensteuerbetrages 1997 wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
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