4 K 8352/98 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-03-20, 4 K 8352/98 AO
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-03-20, 4 K 8352/98 AO
4 K 8352/98 AOSteuergericht20.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 8352/98 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-20
Aktenzeichen: 4 K 8352/98 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0320.4K8352.98AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Abrechnungsbescheid des beklagten Finanzamts vom 20. Juli 1998 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. Oktober 1998 wird aufgehoben.
Das beklagte Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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