Finanzgericht Düsseldorf, 2002-03-20, 4 K 3636/98 AO

4 K 3636/98 AOSteuergericht20.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3636/98 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-20

Aktenzeichen: 4 K 3636/98 AO

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0320.4K3636.98AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das beklagte Finanzamt wird unter Aufhebung seines ablehnenden Bescheids vom 26. Juni 1996 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. Mai 1998 verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt 2/3 und das beklagte Finanzamt trägt 1/3 der Kosten des Verfahrens.

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