17 K 4226/99 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-03-18, 17 K 4226/99 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-03-18, 17 K 4226/99 E
17 K 4226/99 ESteuergericht18.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 17 K 4226/99 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-18
Aktenzeichen: 17 K 4226/99 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0318.17K4226.99E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Der geänderte Einkommensteuerbescheid 1995 vom 16.01.2002 wird abge- ändert. Die zur Ablösung von Versorgungsansprüchen der Klägerin geleistete Zahlung von 175.320 DM unterliegt dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 a Einkommensteuergesetz. Die Berech- nung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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