3 V 5245/01 A(E)•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-03-04, 3 V 5245/01 A(E)
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-03-04, 3 V 5245/01 A(E)
3 V 5245/01 A(E)Steuergericht04.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 3 V 5245/01 A(E) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-04
Aktenzeichen: 3 V 5245/01 A(E)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0304.3V5245.01A.E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide für 1998 und 1999 vom 30.11.2001 und 07.12.2001 sowie des Einkommensteuervorauszahlungsbescheids für die Jahre ab 2000 vom 20.08.2001 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Entscheidung über die eingelegten Einsprüche in vollem Umfang ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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