17 K 3418/98 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-03-04, 17 K 3418/98 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-03-04, 17 K 3418/98 F
17 K 3418/98 FSteuergericht04.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 17 K 3418/98 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-04
Aktenzeichen: 17 K 3418/98 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0304.17K3418.98F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
-
Die gesonderte Feststellung der anrechenbaren Körperschaftsteuer und die gesonderte Feststellung der anrechenbaren Kapitalertragsteuer für 1989 vom 28.06.1996 werden ersatzlos aufgehoben.
-
Die gesonderte Gewinnfeststellung für 1989 vom 28.06.1996 wird aufgehoben, so dass die Gewinnfeststellung vom 17.09.1990 auf DM wieder in Kraft tritt.
-
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.