4 K 1411/01 VBR•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-02-06, 4 K 1411/01 VBR
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-02-06, 4 K 1411/01 VBR
4 K 1411/01 VBRSteuergericht06.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1411/01 VBR — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-06
Aktenzeichen: 4 K 1411/01 VBR
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0206.4K1411.01VBR.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Steuerbescheid des Beklagten vom 14. August 1998 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Juni 2000 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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