2 V 4833/01 A (E)•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-02-06, 2 V 4833/01 A (E)
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-02-06, 2 V 4833/01 A (E)
2 V 4833/01 A (E)Steuergericht06.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 2 V 4833/01 A (E) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-06
Aktenzeichen: 2 V 4833/01 A (E)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0206.2V4833.01A.E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 1999 vom 18.09.2000 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 04.07.2001 wird in Höhe von EUR (= DM) bis zur Bekanntgabe einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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