7 K 5618/99 GE•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-01-28, 7 K 5618/99 GE
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-01-28, 7 K 5618/99 GE
7 K 5618/99 GESteuergericht28.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 5618/99 GE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-28
Aktenzeichen: 7 K 5618/99 GE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0128.7K5618.99GE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Das Verfahren wird nach § 74 FGO bis zum rechtskräftigen Abschluss des Feststellungsverfahrens nach § 138 BewG bezüglich der von der Klägerin durch Vertrag vom 1998 erworbenen Grundstücke ausgesetzt.
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