14 K 871/97 L•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-01-24, 14 K 871/97 L
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-01-24, 14 K 871/97 L
14 K 871/97 LSteuergericht24.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 871/97 L — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-24
Aktenzeichen: 14 K 871/97 L
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0124.14K871.97L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 14. Januar 1997 und Änderung des Bescheides vom 20. April 1993 wird die Nachforderung für Lohnsteuer 1993 um 466.328,67 DM (238.430,06 EUR) und die Nachforderung für evangelische und römisch-katholische Lohnkirchensteuer jeweils um 16.321,50 DM (8345,05 EUR) reduziert.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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