Finanzgericht Düsseldorf, 2002-01-24, 10 K 1599/98 H(U)

10 K 1599/98 H(U)Steuergericht24.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 1599/98 H(U) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-24

Aktenzeichen: 10 K 1599/98 H(U)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0124.10K1599.98H.U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 5. Mai 1997 und die Einspruchsentscheidung vom 18. Februar 1998 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.300,00 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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