4 K 7055/99 ERB•Finanzgericht Düsseldorf, 2002-01-09, 4 K 7055/99 ERB
Finanzgericht Düsseldorf, 2002-01-09, 4 K 7055/99 ERB
4 K 7055/99 ERBSteuergericht09.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 7055/99 ERB — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-09
Aktenzeichen: 4 K 7055/99 ERB
ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0109.4K7055.99ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid des Beklagten vom 18.06.1998 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.09.1999 wird aufgehoben, soweit in ihm mehr als 45.630 DM (23.330,25 EUR) Erbschaftsteuer festgesetzt worden sind. Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
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