Finanzgericht Düsseldorf, 2002-01-09, 4 K 7055/99 ERB

4 K 7055/99 ERBSteuergericht09.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 7055/99 ERB — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-09

Aktenzeichen: 4 K 7055/99 ERB

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0109.4K7055.99ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid des Beklagten vom 18.06.1998 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.09.1999 wird aufgehoben, soweit in ihm mehr als 45.630 DM (23.330,25 EUR) Erbschaftsteuer festgesetzt worden sind. Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

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