8 K 1862/01 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2001-12-19, 8 K 1862/01 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2001-12-19, 8 K 1862/01 E
8 K 1862/01 ESteuergericht19.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 1862/01 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-19
Aktenzeichen: 8 K 1862/01 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2001:1219.8K1862.01E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8 Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides vom 31.03.1999 wird die Einkommensteuer 1997 auf 0 DM festgesetzt.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
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