7 K 5216/97 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2001-12-04, 7 K 5216/97 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2001-12-04, 7 K 5216/97 E
7 K 5216/97 ESteuergericht04.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 5216/97 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-04
Aktenzeichen: 7 K 5216/97 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2001:1204.7K5216.97E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Senat
Tenor
Unter Abweisung der Klage im übrigen werden die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1993 bis 1995 (1993 vom 5.5.1994; 1994 vom 16.10.1996 und 1995 vom 26.2.1997) und die dazu ergangenen Einspruchsentscheidungen geändert und die Einkommensteuer für das Jahr 1993 auf 22.684 DM, für das Jahr 1994 auf 44.440 DM und für das Jahr 1995 auf 34.880 DM herabgesetzt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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