6 K 491/90 E•Finanzgericht Düsseldorf, 1993-10-19, 6 K 491/90 E
Finanzgericht Düsseldorf, 1993-10-19, 6 K 491/90 E
6 K 491/90 ESteuergericht19.10.1993
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 491/90 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-10-19
Aktenzeichen: 6 K 491/90 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:1993:1019.6K491.90E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23.08.1990 und Abänderung des Einkommensteuerbescheids vom 08.11.1988 wird die Einkommensteuer 1986 auf 37.538 DM festgesetzt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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