36 K 1670/05.U•Berufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen NRW, 2006-06-19, 36 K 1670/05.U
Berufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen NRW, 2006-06-19, 36 K 1670/05.U
36 K 1670/05.UÜbriges Gericht19.06.2006
Regest
Berufspflichtverletzung durch fehlende Haftpflichtversicherung
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen NRW — 36 K 1670/05.U — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-19
Aktenzeichen: 36 K 1670/05.U
ECLI: ECLI:DE:BGINRW:2006:0619.36K1670.05U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 36. Kammer
Normen: BauKaG NRW § 46 Abs 2 Nr 5
Leitsätze
Berufspflichtverletzung durch fehlende Haftpflichtversicherung
Tenor
- Das berufsgerichtliche Verfahren wird gegen den Ingenieur Dipl.-Ing. X eröffnet.
Ihm wird zur Last gelegt, als Kammermitglied in der Zeit vom 1. Januar 2004 bis 19. Mai 2005 und ab dem 6. Februar 2006 Berufspflichten verletzt zu haben, indem er sich bei seiner beruflichen Tätigkeit nicht ausreichend gegen Haftpflichtan-sprüche versichert hat Verstoß gegen § 46 Abs. 2 Nr. 5 BauKaG NRW , sowie eine berufsbezogene Anfrage der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen nicht beantwortet hat Verstoß gegen § 46 Abs. 1 BauKaG NRW i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 Hauptsatzung der Ingenieurkammer-Bau NRW .
- Wegen Verletzung beruflicher Pflichten wird dem Beschuldigten ein V e r w e i s erteilt und eine Geldbuße von 250,-- Euro aufer¬legt.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Gebühren werden auf 50,-- Euro festgesetzt.
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