36 K 4105/03.U•Berufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen NRW, 2004-09-24, 36 K 4105/03.U
Berufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen NRW, 2004-09-24, 36 K 4105/03.U
36 K 4105/03.UÜbriges Gericht24.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen NRW — 36 K 4105/03.U — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-24
Aktenzeichen: 36 K 4105/03.U
ECLI: ECLI:DE:BGINRW:2004:0924.36K4105.03U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 36. Kammer
Tenor
Der Antrag vom 18. Juni 2003 auf Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens gegen den Ingenieur Dipl.-Ing. (FH) U. N. wird abgelehnt.
Die notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.
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