17 K 976/10.T•Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2011-08-10, 17 K 976/10.T
Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2011-08-10, 17 K 976/10.T
17 K 976/10.TÜbriges Gericht10.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Heilberufe Münster — 17 K 976/10.T — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-10
Aktenzeichen: 17 K 976/10.T
ECLI: ECLI:DE:BGHMS:2011:0810.17K976.10T.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer des Berufsgerichts für Heilberufe beim VG Münster
Tenor
Das dem Antragsteller mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 13. April 2010 neben der erteilten Rüge auferlegte Ordnungsgeld in Höhe von 2.000,00 Euro wird auf 1.000,00 Euro ermäßigt.
Die baren Auslagen trägt der Antragsteller, die ihm erwachsenen notwendigen Auslagen werden ihm und der Staatskasse jeweils zur Hälfte auferlegt.
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