Berufsgericht für Heilberufe Münster, 2004-11-17, 16 K 258/04.T

16 K 258/04.TÜbriges Gericht17.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Berufsgericht für Heilberufe Münster — 16 K 258/04.T — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-17

Aktenzeichen: 16 K 258/04.T

ECLI: ECLI:DE:BGHMS:2004:1117.16K258.04T.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer Berufsgericht

Tenor

Dem Beschuldigten wird wegen Berufsvergehens das passive Berufswahlrecht entzogen. Außerdem wird ihm eine Geldbuße in Höhe von 10.000,00 EUR auferlegt.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Gebühr wird auf 250,00 EUR festgesetzt.

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