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35 K 589/20.T•Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2020-11-03, 35 K 589/20.T
35 K 589/20.TÜbriges Gericht03.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-03
Aktenzeichen: 35 K 589/20.T
ECLI: ECLI:DE:BGHK:2020:1103.35K589.20T.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer des Berufsgerichts für Heilberufe
Der Antrag auf berufsgerichtliche Nachprüfung wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Verfahrensgebühr wird auf 200,- Euro festgesetzt.
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