32 K 6123/11.T•Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2013-01-02, 32 K 6123/11.T
Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2013-01-02, 32 K 6123/11.T
32 K 6123/11.TÜbriges Gericht02.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Heilberufe Köln — 32 K 6123/11.T — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-02
Aktenzeichen: 32 K 6123/11.T
ECLI: ECLI:DE:BGHK:2013:0102.32K6123.11T.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
| Das in der Rüge der Antragsgegnerin vom 10.10.2011 verhängte Ordnungsgeld wird aufgehoben, soweit es den Betrag von 400,00 € übersteigt.
Im Übrigen wird der Antrag auf gerichtliche Nachprüfung zurückgewiesen.
| Den notwendigen Auslagen des Antragstellers fallen zu 1/3 der Staatskasse zur Last. Im Übrigen trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens. | |
|---|---|
| Die Verfahrensgebühr wird auf 150,00 € festgesetzt. |
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