Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2009-06-05, 35 K 563/09.T

35 K 563/09.TÜbriges Gericht05.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Berufsgericht für Heilberufe Köln — 35 K 563/09.T — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-05

Aktenzeichen: 35 K 563/09.T

ECLI: ECLI:DE:BGHK:2009:0605.35K563.09T.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 35. Kammer des Berufsgerichts für Heilberufe

Tenor

Es wird festgestellt, dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht vorliegt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten fallen der Staatskasse zur Last.

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