37 K 4576/02.T•Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2003-11-21, 37 K 4576/02.T
Berufsgericht für Heilberufe Köln, 2003-11-21, 37 K 4576/02.T
37 K 4576/02.TÜbriges Gericht21.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Heilberufe Köln — 37 K 4576/02.T — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-21
Aktenzeichen: 37 K 4576/02.T
ECLI: ECLI:DE:BGHK:2003:1121.37K4576.02T.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 37. Kammer
Tenor
Die Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse.
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