32 K 7836/02.S•Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2003-06-30, 32 K 7836/02.S
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2003-06-30, 32 K 7836/02.S
32 K 7836/02.SÜbriges Gericht30.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW — 32 K 7836/02.S — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-30
Aktenzeichen: 32 K 7836/02.S
ECLI: ECLI:DE:BGANRW:2003:0630.32K7836.02S.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Kammer
Tenor
Der Antrag vom 4. November 2001 auf Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens gegen den Architekten Q. M. wird abgelehnt.
Die notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.
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