projekte
4 AnwG 49/22 10 EV 116/22•Anwaltsgericht Köln, 2023-09-06, 4 AnwG 49/22 10 EV 116/22
4 AnwG 49/22 10 EV 116/22Übriges Gericht06.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-06
Aktenzeichen: 4 AnwG 49/22 10 EV 116/22
ECLI: ECLI:DE:AWGK:2023:0906.4ANWG49.22.10EV11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Der angeschuldigte Rechtsanwalt ist mehrerer Verstöße gegen Berufspflichten schuldig und zwar gegen §§ 43 Satz 1, 50 Abs. 2, 56 Abs. 1, 113 Abs. 1 BRAO i. V. m. §§ 11 Abs. 1 und Abs. 2, 17, 24 Abs. 2 BORA.
Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 2.500,00 Euro (zweitausendfünfhundert Euro) verhängt.
Der angeschuldigte Rechtsanwalt trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.