Anwaltsgericht Köln, 2023-08-16, 1 AnwG 1/23 10 EV 391/21

1 AnwG 1/23 10 EV 391/21Übriges Gericht16.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 1 AnwG 1/23 10 EV 391/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-16

Aktenzeichen: 1 AnwG 1/23 10 EV 391/21

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2023:0816.1ANWG1.23.10EV391.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Der Angeschuldigte, Rechtsanwalt A., ist wegen der Nichtbeantwortung von Kammeranfragen eines Standesverstoßes schuldig.

Gegen ihn werden die Maßnahmen eines Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro (eintausendfünfhundert Euro) verhängt.

Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens, § 197 Abs. 1 S. 1 BRAO.

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