Anwaltsgericht Köln, 2023-05-08, 1 AnwG 38/22 10 EV 353/21

1 AnwG 38/22 10 EV 353/21Übriges Gericht08.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 1 AnwG 38/22 10 EV 353/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-08

Aktenzeichen: 1 AnwG 38/22 10 EV 353/21

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2023:0508.1ANWG38.22.10EV35.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Der Angeschuldigte, Herr Rechtsanwalt A., ist eines Standesverstoßes schuldig.

Gegen ihn werden die Maßnahmen eines Verweises sowie eine Geldbuße in Höhe von EUR 500,00 verhängt.

Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens, § 197 Abs. 1 S. 1 BRAO.

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