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3 AnwG 13/22 10 EV 223/20•Anwaltsgericht Köln, 2022-12-07, 3 AnwG 13/22 10 EV 223/20
3 AnwG 13/22 10 EV 223/20Übriges Gericht07.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-07
Aktenzeichen: 3 AnwG 13/22 10 EV 223/20
ECLI: ECLI:DE:AWGK:2022:1207.3ANWG13.22.10EV22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Der Angeschuldigte hat sich einer Pflichtverletzung gem. §§ 43,43a Abs. 3, Abs. 5, 113 Abs. 1, 115b BRAO in Verbindung mit §§ 4 Abs. 1 und Abs. 2, 11 Abs. 1, Satz 1 und 2 BORA und § 266 Abs. 1 Alt.2 StGB schuldig gemacht.
Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 18.000 Euro (in Worten achtzehntausend Euro) verhängt.
Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine außergerichtlichen Kosten.
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