Anwaltsgericht Köln, 2022-04-26, 4 AnwG 44/21 10 EV 88/21

4 AnwG 44/21 10 EV 88/21Übriges Gericht26.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 4 AnwG 44/21 10 EV 88/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-26

Aktenzeichen: 4 AnwG 44/21 10 EV 88/21

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2022:0426.4ANWG44.21.10EV88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Der Angeschuldigte ist eines Standesverstoßes nach §§ 43 S. 1, 56 Abs. 1 S. 1 und § 113 Abs. 1 BRAO schuldig. Gegen ihn werden die Maßnahmen eines Verweises und einer Geldstrafe in Höhe von 1.000,-- € (in Worten eintausend Euro) verhängt, zu zahlen an die Rechtsanwaltskammer Köln.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeschuldigte, § 197 BRAO.

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