Anwaltsgericht Köln, 2022-04-07, 3 AnwG 35/21 10 EV 97/21

3 AnwG 35/21 10 EV 97/21Übriges Gericht07.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 3 AnwG 35/21 10 EV 97/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-07

Aktenzeichen: 3 AnwG 35/21 10 EV 97/21

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2022:0407.3ANWG35.21.10EV97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

der Angeschuldigte Rechtsanwalt A. ist der Pflichtverletzung nach §§ 43, 43a Abs. 3, 113 Abs. 1 BRAO i. V. m. § 14 S. 1 BORA schuldig.

Gegen ihn werden die anwaltsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 1.500,00 € verhängt.

Die Kosten des Verfahrens und seine eigenen außergerichtlichen Kosten trägt der Angeschuldigte (§ 197 BRAO).

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