projekte
3 AnwG 35/21 10 EV 97/21•Anwaltsgericht Köln, 2022-04-07, 3 AnwG 35/21 10 EV 97/21
3 AnwG 35/21 10 EV 97/21Übriges Gericht07.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-07
Aktenzeichen: 3 AnwG 35/21 10 EV 97/21
ECLI: ECLI:DE:AWGK:2022:0407.3ANWG35.21.10EV97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
der Angeschuldigte Rechtsanwalt A. ist der Pflichtverletzung nach §§ 43, 43a Abs. 3, 113 Abs. 1 BRAO i. V. m. § 14 S. 1 BORA schuldig.
Gegen ihn werden die anwaltsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 1.500,00 € verhängt.
Die Kosten des Verfahrens und seine eigenen außergerichtlichen Kosten trägt der Angeschuldigte (§ 197 BRAO).
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.