Anwaltsgericht Köln, 2022-03-23, 3 AnwG 41/21 10 EV 67/21

3 AnwG 41/21 10 EV 67/21Übriges Gericht23.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 3 AnwG 41/21 10 EV 67/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-23

Aktenzeichen: 3 AnwG 41/21 10 EV 67/21

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2022:0323.3ANWG41.21.10EV67.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Der Angeschuldigte hat sich einer Pflichtverletzung gem. §§ 43,113 Abs. 1 und Abs. 2, 115b BRAO in Verbindung mit §§ 142 Abs. 1 Nr. 2, 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2, 316 Abs. 1 StGB und § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG schuldig gemacht.

Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von EURO 1.500 (in Worten eintausendfünfhundert Euro) verhängt.

Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine außergerichtlichen Kosten.

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