Anwaltsgericht Köln, 2022-03-07, 4 AnwG 23/22 10 EV 390/21

4 AnwG 23/22 10 EV 390/21Übriges Gericht07.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 4 AnwG 23/22 10 EV 390/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-07

Aktenzeichen: 4 AnwG 23/22 10 EV 390/21

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2022:0307.4ANWG23.22.10EV39.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Der angeschuldigte Rechtsanwalt ist mehrerer Verstöße gegen Berufspflichten schuldig und zwar gegen §§ 43 S. 1 BRAO i. V. m. § 11 Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 BORA, § 50 Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 56 Abs. 1 BRAO i. V. m. 24 Abs. 2 BORA.

Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 3.000,00 Euro (dreitausend Euro) verhängt.

Der angeschuldigte Rechtsanwalt trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

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