Anwaltsgericht Köln, 2021-09-22, 1 AnwG 41/19 10 EV 281/18

1 AnwG 41/19 10 EV 281/18Übriges Gericht22.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 1 AnwG 41/19 10 EV 281/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-22

Aktenzeichen: 1 AnwG 41/19 10 EV 281/18

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2021:0922.1ANWG41.19.10EV28.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer des Anwaltsgerichts

Tenor

  1. Der Angeschuldigte ist eines Standesverstoßes schuldig. Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 2.000 € verhängt.

  2. Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

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