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1 AnwG 41/19 10 EV 281/18•Anwaltsgericht Köln, 2021-09-22, 1 AnwG 41/19 10 EV 281/18
1 AnwG 41/19 10 EV 281/18Übriges Gericht22.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-22
Aktenzeichen: 1 AnwG 41/19 10 EV 281/18
ECLI: ECLI:DE:AWGK:2021:0922.1ANWG41.19.10EV28.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer des Anwaltsgerichts
Der Angeschuldigte ist eines Standesverstoßes schuldig. Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 2.000 € verhängt.
Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
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