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3 AnwG 33/19 10 EV 259/17•Anwaltsgericht Köln, 2021-09-15, 3 AnwG 33/19 10 EV 259/17
3 AnwG 33/19 10 EV 259/17Übriges Gericht15.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-15
Aktenzeichen: 3 AnwG 33/19 10 EV 259/17
ECLI: ECLI:DE:AWGK:2021:0915.3ANWG33.19.10EV25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Der Angeschuldigte hat sich Pflichtverletzungen gem. §§ 43, 43 a, Abs. 3, 113 Abs. 1, 115b BRAO in Verbindung mit § 132a StGB schuldig gemacht.
Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 2.000,00 € (in Worten: zweitausend Euro) verhängt.
Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine außergerichtlichen Kosten.
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