Anwaltsgericht Köln, 2021-08-26, 3 AnwG 3/16 10 EV 241/14

3 AnwG 3/16 10 EV 241/14Übriges Gericht26.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 3 AnwG 3/16 10 EV 241/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-26

Aktenzeichen: 3 AnwG 3/16 10 EV 241/14

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2021:0826.3ANWG3.16.10EV241.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Der Angeschuldigte hat sich Pflichtverletzungen gem. §§ 43, 113 BRAOi. V. m. § 12 BORA in 45 Fällen schuldig gemacht. Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 4.500,00 € (in Worten: viertausendfünfhundert Euro) verhängt.

Das Verfahren wird hinsichtlich der übrigen 17 Fälle nach § 154 a StPO eingestellt.

Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine außergerichtlichen Kosten.

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