Anwaltsgericht Köln, 2021-03-24, 3 AnwG 22/20 10 EV 197/19

3 AnwG 22/20 10 EV 197/19Übriges Gericht24.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 3 AnwG 22/20 10 EV 197/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-24

Aktenzeichen: 3 AnwG 22/20 10 EV 197/19

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2021:0324.3ANWG22.20.10EV19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Der Angeschuldigte ist Pflichtverletzungen nach §§ 43, 56, 113 Abs. 1 BRAO i.V.m. §§ 14 S. 1, 24 BORA schuldig.

Gegen ihn wird die Maßnahme eines Verweises i.V.m. mit einer Geldbuße in Höhe von 1.750,00 € verhängt.

Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine außergerichtlichen Kosten.

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