Anwaltsgericht Köln, 2021-02-04, 1 AnwG 15/20 10 EV 79/20

1 AnwG 15/20 10 EV 79/20Übriges Gericht04.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 1 AnwG 15/20 10 EV 79/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-04

Aktenzeichen: 1 AnwG 15/20 10 EV 79/20

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2021:0204.1ANWG15.20.10EV79.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

  1. Der Angeschuldigte ist eines Standesverstoßes nach §§ 43 S. 1, 56 Abs. 1 S. 1, 113 Abs. 1 BRAO schuldig. Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 1.000,00 Euro (eintausend Euro) verhängt.

  2. Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens, § 197 Abs. 1 S. 1 BRAO.

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