Anwaltsgericht Köln, 2020-12-03, 4 AnwG 40/19 10 EV 65/19

4 AnwG 40/19 10 EV 65/19Übriges Gericht03.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 4 AnwG 40/19 10 EV 65/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-03

Aktenzeichen: 4 AnwG 40/19 10 EV 65/19

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2020:1203.4ANWG40.19.10EV65.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Der Angeschuldigte hat sich der Pflichtverletzung nach § 56 Abs. 1 S. 1 BRAO i. V. m. § 24 Abs. 2 BORA schuldig gemacht.

Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verweises und eine Geldbuße in Höhe von 1.000,- € verhängt.

Der angeschuldigte Rechtsanwalt trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

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