Anwaltsgericht Köln, 2020-10-08, 1 AnwG 24/19 10 EV 264/18

1 AnwG 24/19 10 EV 264/18Übriges Gericht08.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 1 AnwG 24/19 10 EV 264/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-08

Aktenzeichen: 1 AnwG 24/19 10 EV 264/18

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2020:1008.1ANWG24.19.10EV26.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Die Angeschuldigte ist eines Standesverstoßes schuldig. Gegen sie werden die Maßnahmen eines Verweises und einer Geldbuße von 4.000 Euro (viertausend Euro) verhängt.

  2. Die Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

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