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1 AnwG 24/19 10 EV 264/18•Anwaltsgericht Köln, 2020-10-08, 1 AnwG 24/19 10 EV 264/18
1 AnwG 24/19 10 EV 264/18Übriges Gericht08.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-08
Aktenzeichen: 1 AnwG 24/19 10 EV 264/18
ECLI: ECLI:DE:AWGK:2020:1008.1ANWG24.19.10EV26.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Angeschuldigte ist eines Standesverstoßes schuldig. Gegen sie werden die Maßnahmen eines Verweises und einer Geldbuße von 4.000 Euro (viertausend Euro) verhängt.
Die Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
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