Anwaltsgericht Köln, 2020-09-08, 4 AnwG 28/19 10 EV 19/19

4 AnwG 28/19 10 EV 19/19Übriges Gericht08.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 4 AnwG 28/19 10 EV 19/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-08

Aktenzeichen: 4 AnwG 28/19 10 EV 19/19

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2020:0908.4ANWG28.19.10EV19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Frau Rechtsanwältin A. ist sechs Pflichtverletzungen nach §§ 43, 50, 56, 113 Abs. 1 BRAO i.V.m. §§ 11, 17, 24 Abs. 2 Abs. 2 BORA schuldig.

Gegen sie werden die Maßnahmen eines Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 4.000,‑‑ Euro (in Worten viertausend) verhängt. Im Übrigen wird sie von den in der Anschuldigungsschrift erhobenen Vorwürfen, soweit sie nicht eingestellt wurden, freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens werden Frau Rechtsanwältin A. zu 6/7 und der Staatskasse zu 1/7 auferlegt, §§ 116, 197 Abs. 1 BRAO, 465, 469 StPO.

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