Anwaltsgericht Köln, 2020-06-16, 3 AnwG 11/19 10 EV 321/16

3 AnwG 11/19 10 EV 321/16Übriges Gericht16.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 3 AnwG 11/19 10 EV 321/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-16

Aktenzeichen: 3 AnwG 11/19 10 EV 321/16

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2020:0616.3ANWG11.19.10EV32.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Der angeschuldigte Rechtsanwalt ist einer Pflichtverletzung nach §§ 43, 43a Abs. 3, 56 Abs. 1 S. 1, 113 Abs. 1 BRAO i.V.m. § 24 Abs. 2 BORA schuldig.

Gegen ihn wird die Maßnahme eines Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 1.000,00 € verhängt.

Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen, außergerichtlichen Kosten selbst.

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