Anwaltsgericht Köln, 2020-01-02, 1 AnwG 40/18 10 EV39/18

1 AnwG 40/18 10 EV39/18Übriges Gericht02.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgericht Köln — 1 AnwG 40/18 10 EV39/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-02

Aktenzeichen: 1 AnwG 40/18 10 EV39/18

ECLI: ECLI:DE:AWGK:2020:0102.1ANWG40.18.10EV39.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

  1. Der Angeklagte ist mehrerer Pflichtverletzungen schuldig. Gegen ihn wer- den die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 3.000,00 € (i.W.: Dreitausend EURO) verhängt.

  2. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen (§ 197 Abs. 3 BRAO).

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