projekte
1 AGH 14/25•Anwaltsgerichtshof NRW, 2025-08-15, 1 AGH 14/25
1 AGH 14/25Übriges Gericht15.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-15
Aktenzeichen: 1 AGH 14/25
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2025:0815.1AGH14.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des zu vollstrecken-den Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.